Verfassung der Italienischen Republik

Eines der drei Originale der Verfassung der Italienischen Republik, aufbewahrt im historischen Archiv der Präsidentschaft der Republik
Ausfertigung der Verfassung am 27. Dezember 1947 im Palazzo Giustiniani

Die Verfassung der Italienischen Republik, italienisch Costituzione della Repubblica Italiana, ist die geltende Verfassung der Italienischen Republik. Sie bestimmt die rechtliche und politische Grundordnung Italiens als Republik und repräsentativer Demokratie mit parlamentarischem Regierungssystem und bildet die Grundsätze ihrer Rechtsordnung.

Sie ist die erste wirkliche Verfassung des italienischen Staates, in dem Sinne, als dass sie nun eine allen anderen Rechtsquellen übergeordnete Rangstufe bildet. Rechtsquellen auf dieser Ebene werden in der italienischen Rechtslehre, welche dieses Konzept erst seit 1948 innehat, als superprimäre Quelle (italienisch fonte superprimaria) bezeichnet. Niederrangige Normen können nur insoweit bestehen, als sie mit ihr im Einklang stehen. Durch die Wahl der Verfassungsgebenden Versammlung (italienisch Assemblea costituente) im Jahr 1946 und dem gleichzeitigen Referendum zu Italiens Staatsform ist sie umfassend demokratisch legitimiert.

Der zentrale Verfassungstext wurde von der Verfassunggebenden Versammlung während des Jahres 1947 ausgearbeitet. Die Beratungen standen unter dem Eindruck der vorhergehenden, mehr als zwanzigjährigen faschistischen Diktatur sowie des gerade beendeten Zweiten Weltkrieges, welcher auch in Italien größere Verwüstungen erzeugt hatte. Das Ergebnis, ein Kompromiss zwischen den in der Versammlung vertretenen widerstreitenden politischen Bewegungen, wurde am 22. Dezember 1947 verabschiedet und am folgenden 27. Dezember ausgefertigt und verkündet. Sie trat am 1. Januar 1948 in Kraft und bildet die Verfassung im engeren Sinn, also jenes Dokument, welche die Bezeichnung Verfassung innehat, und welches mit der Bezeichnung Verfassung gemeint ist. Zur Feststellung des geltenden Verfassungsrechts genügt die Lektüre der Verfassung alleine jedoch nicht; sie wird durch verschiedene Verfassungsgesetze ergänzt, mit denen sie die Verfassung im weiteren Sinne, also die Gesamtheit aller Bestimmungen im Verfassungsrang, bildet.

Die in diesem Artikel verwendete Terminologie entspricht jener, welche in der Autonomen Provinz Bozen für die deutschsprachige Beschreibung der italienischen Rechtsordnung verwendet wird.


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